Weinviertler Waidkameraden
Geschichte der Jagd
Österreich – dessen Name "Ôstarrichi" vor genau 1.000 Jahren erstmals erwähnt wurde – gilt als Land mit ausgeprägter Jagdgeschichte und Jagdtradition. Die Zeiten, wo die Jagd ausschließlich ein Vorrecht des Adels war, sind seit 1768 (Josefinisches Patent) vorüber. Die Jagdgesetzgebung wurde zum Reichsrecht. 1818 konnten Bürger und Bauern bereits eine Jagd erwerben bzw. eine solche pachten. 1849 wurde die Jagd in einem Patent als direkt mit Grund und Boden verbunden anerkannt. Das Jagdrecht wurde dann Landessache, die ersten Jagdgesetze gab es um die Jahrhundertwende. Zu Besatzungszeit jagte man nach den Richtlinien des Reichsjagdgesetzes, wie in allen Ländern der Ostmark. Nach der Befreiung Österreichs wurde Jagd wiederum Landessache.